Kosten

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung sind daher abhängig von der individuell durchgeführten Behandlung. 

Sie liegen bei osteopathischen Behandlungen für Erwachsene (ca. 55 min) zwischen 100 und 110 EUR, bei Jugendlichen und Erstbehandlungen von Säuglingen (ca. 40 min) bei 85 EUR und bei Folgebehandlungen von Säuglingen (ca. 25 min) bei 60 EUR.

In vielen Fällen werden diese Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung getragen. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) erhalten. 

Auf der Seite http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html 

finden Sie für viele Krankenkassen Informationen über den Leistungsumfang für osteopathische Behandlungen.

Private Krankenversicherung

Privatkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Behandlungen größtenteils oder vollständig. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse.

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